Einweg-Plastik-Verbot
Ab wann gilt das Verbot?
In weniger als einem Monat, ab dem 3. Juli werden einige Einweg-Verpackungen aus Kunststoff verboten.
Was steckt hinter dem Plastik-Verbot?
2019 trat die Regelung „über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die
Umwelt“ in Kraft. Unter der SUPD „Single-Use-Plastics“ Directive wurde ein Aktionsplan der EU für die
Kreislaufwirtschaft entwickelt.
Die Auswahl der Produkte, die verboten und gekennzeichnet werden, fand durch Müllzählungen an
europäischen Stränden statt.
Welche Artikel betrifft das Verbot?
- Einweg-Teller, die entweder vollständig aus Kunststoff sind oder eine entsprechende Beschichtung
- haben.
- Einweg-Besteck und Rührstäbchen aus Kunststoff und biobasierten Kunststoff (PE, CPLA*, und
- ähnliche).
- Trinkhalme aus Kunststoff und biobasierten Kunststoff (PE, PLA, CPLA und ähnliche).
- Lebensmittelbehälter aus EPS (expandiertes Polystyrol).
Restbestände dürfen verbraucht werden.
Und was ist mit Kaffeebechern?
Wichtig! Trinkbecher für Heiß- und Kaltgetränke sind von der Regelung ausgenommen, da es hierfür noch
keine Ersatzprodukte gibt, die ohne Kunstoffbeschichtung auskommen. Daher dürfen nach wie vor
Kunststoff-Becher und Kartonbecher mit Kunststoffbeschichtung auf den Markt gebracht werden. Allerdings
mit einer Kennzeichnung.
Welche Alternativen gibt es?
Für Strohhalme kann Weizenstroh, das wild wächst und nicht angebaut wird eingesetzt werden. Oder Papier
mit Stärke-Zusätzen.
Besteck wird aus FSC zertifiziertem Holz hergestellt - mit oder ohne Caranabaumwachs-Beschichtung.
Bei Tellern kommt z.B. Karton zum Einsatz. Es ist fettbeständig und hält auch einer gewissen Feuchtigkeit
stand. Dabei sind die Teller recyclingfähig.
Weitere Informationen zu unseren Materialien finden Sie in unserem Materialguide.
Sind die Produkte von pack-it-eco SUP konform?
Ja! Wir nehmen die Materialien CPLA und PLA der betroffenen Artikel aus unserem Sortiment. Diese
können nicht mehr bestellt werden. Somit sind Sie mit unseren Produkte richtig gerüstet.
Wissenswert: CPLA Besteck kann teilweise als Mehrwegbesteck verkauft werden, sofern ein Nachweis
erbracht worden ist, dass diese mindestens 40x in der Spülmaschine gewaschen werden konnten. Wir haben
kein CPLA Besteck in unserem Produktportfolio.
Warum?
Wir haben uns entschieden kein CPLA Besteck aufzunehmen, da der Verwender den Unterschied zwischen
Einweg- und Mehrweggebrauch nicht eindeutig erkennen kann und daher ein vermeintlicher Eintrag in die
Umwelt nicht ausgeschlossen werden kann.
Hier finden Sie unsere nachhaltigen Produkte, mit denen Sie richtig liegen:
Trinkhalme aus Weizen-Stroh, Gras oder Papier
Holz Besteck
Rührstäbchen aus Holz
Teller aus Papier, Bagasse, Palmblatt, Zuckerrohr
Was bedeutet die Kennzeichnungspflicht?
Die Kennzeichnungspflicht betrifft Produkte, für die es noch keine sinnvollen, nachhaltigen Alternativen gibt.
Dennoch sollen die Konsumenten sensibilisiert und darauf aufmerksam gemacht werden, dass diese
Produkte nicht in die Umwelt gehören. Unter der Kennzeichnungspflicht laufen dann etwa Einweg-
Getränkebecher aus konventionellem und biobasiertem Kunststoff (auch wenn es nur die Beschichtung
betrifft).
Warum wir das unterstützen?
Kunststoff wird zunehmend in kurzlebigen Produkten verarbeitet, wobei der gesamte Kreislauf ineffizient
und linear ist, sodass eine Wiederverwendung/ kosteneffizientes Recycling beinahe ausgeschlossen ist. Die
„europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft“ soll die Umwelt, insbesondere die
Meeresumwelt schützen.
Wie geht es weiter?
Ab dem 01. Januar 2022 werden auch einige Tragetaschen aus konventionellem und biobasiertem Kunststoff
verboten (Stärke zwischen 15 und 49 µm, Stärke bis 14 µm nur aus hygienischen Gründen oder zur
Vermeidung von Lebensmittelverschwendung bleiben bestehen).
Bis 2027 soll die Richtlinie von der Europäischen Union evaluiert und ggfs. überarbeitet werden.