May 12, 2021
Single Use Plastics Directive (Einwegplastik-Richtlinie)
Single Use Plastics Directive (Einwegplastik-Richtlinie)
In weniger als zwei Monaten, ab dem 03. Juli werden einige Einweg-Verpackungen aus Kunststoff verboten. 2019 trat die Regelung „über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ in Kraft. Unter der SUPD „Single-Use-Plastics“ Directive wurde ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft entwickelt. Kunststoff wird zunehmend in kurzlebigen Produkten verarbeitet, wobei der gesamte Kreislauf ineffizient und linear ist, so dass eine Wiederverwendung/ kosteneffizientes Recycling beinahe ausgeschlossen ist. Die „europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft“ soll die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt schützen. Die Auswahl der Produkte, die verboten und gekennzeichnet werden, fand durch Müllzählungen an europäischen Stränden statt. Die Kennzeichnungspflicht betrifft Produkte, für die es noch keine sinnvollen, nachhaltigen Alternativen gibt, dennoch sollen die Konsumenten sensibilisiert werden und darauf aufmerksam gemacht werden, dass diese Produkte nicht in die Umwelt gehören. Unter der Kennzeichnungspflicht laufen dann etwa Einweg-Getränkebecher aus konventionellem und biobasiertem Kunststoff (auch wenn es nur die Beschichtung betrifft).
Das Verbot betrifft:
- Einweg-Teller, die entweder vollständig aus Kunststoff sind oder eine entsprechende Beschichtung haben
- Einweg-Besteck und Rührstäbchen aus Kunststoff und biobasierten Kunststoff (PE, CPLA*, und ähnliche
- Trinkhalme aus Kunststoff und biobasierten Kunststoff (PE, PLA, CPLA und ähnliche)
- Lebensmittelbehälter aus EPS (expandiertes Polystyrol)
Restbestände dürfen verbraucht werden.
Wir nehmen die Materialien CPLA und PLA dieser Produktgruppen aus unserem Sortiment. Diese können nicht mehr bestellt werden. CPLA Besteck kann teilweise als Mehrwegbesteck verkauft werden, sofern ein Nachweis erbracht worden ist, das diese mindestens 40x in der Spülmaschine gewaschen werden konnten. Wir haben kein CPLA Besteck in unserem Produktportfolio.
Ab dem 01. Januar 2022 werden dann auch einige Tragetaschen aus konventionellem und biobasiertem Kunststoff verboten (Stärke zwischen 15 und 49 µm, Stärke bis 14 µm nur aus hygienischen Gründen oder zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung).
Bis 2027 soll die Richtlinie von der Europäischen Union evaluiert und ggfs. überarbeitet werden.